Wie kann ich Strom vom Windpark beziehen?
Beabsichtigt ist, den erzeugten Strom aus dem Windpark in der Region zu vermarkten. Das sogenannte Grünstromprivileg, welches die Befreiung der EEG-Umlage für die Direktvermarktung vorsah, wurde mit dem EEG 2014 abgeschafft und eine Verordnungsermächtigung im Gesetz verankert. Aktuell wird an einer Verordnung in Berlin gearbeitet, wonach regionale Direktvermarktungsmodelle für Ökostrom erleichter werden sollen.