Versiegelung
Die für die Versiegelung erforderliche Kompensation der in 2017 erichteten Windenergieanlagen wurde durch ca. 3.000 ökologische Wertpunkte je Windenergieanlage abgelöst. Die Abbuchung der Ökopunkte erfolgte bei Baubeginn.
Die für die Versiegelung erforderliche Kompensation der in 2017 erichteten Windenergieanlagen wurde durch ca. 3.000 ökologische Wertpunkte je Windenergieanlage abgelöst. Die Abbuchung der Ökopunkte erfolgte bei Baubeginn.