Schattenwurf und Disco-Effekt
Schattenwurf
Abhängig von Wetterbedingungen, Windrichtung, Sonnenstand und Betrieb kann eine Windenergieanlage mit ihren rotierenden Flügeln einen bewegten Schatten werfen. Bei den Berechnungen des Schattenwurfs wird unterschieden zwischen der theoretisch maximal möglichen Einwirkzeit – wobei stets Sonnenschein, eine ungünstige Windrichtung und ein drehender Rotor vorausgesetzt werden – und der realen Einwirkzeit unter örtlich normalen Wetterbedingungen. Die Schattenwürfe der Rotorblätter können für Betroffene unangenehm sein, wenn diese zum Beispiel ständig auf die Fenster eines Wohnhauses treffen.
Um Anwohner zu schützen wurde dieser Aspekt gesetzlich geregelt. Die Schattenwurfdauer ist gesetzlich geregelt und darf nach Windenergieerlass 30 Minuten täglich und acht Stunden im Jahr nicht überschreiten. In Grenzfällen ist im Genehmigungsverfahren durch Gutachten nachzuweisen, dass keine unzulässigen Schattenbelästigungen auftreten. Bei Überschreitungen ist die Windenergieanlagen mit einem speziellen Sensor auszustatten und durch eine Abschaltautomatik anzuhalten. Allerdings stehen in der Regel im „Schattenbereich“ von Windparks keine Wohngebäude.
Schattenwurfgutachten Branden (PDF-Dokument)
Schattenwurfgutachten Elven (PDF-Dokument)
Schattenwurfgutachten Schlickenbrook (PDF-Dokument)
Disco-Effekt
Im Gegensatz zum Schattenwurf spielt der sogenannte „Diskoeffekt“ – Lichtreflexe an den Rotorblättern – heute keine Rolle mehr, denn schon lange werden die Rotorflächen mit matten, nicht so stark reflektierenden Farben gestrichen.