Schall
Schallentwicklung durch Windenergieanlagen
Bei einer Windenergieanlage gibt es zwei Schallquellen: einerseits die mechanischen Bauteile, wie Getriebe und Generator, andererseits den aerodynamischen Schall, der duch die Bewegung des Roters ensteht.
Beim Bau von Windenergieanlagen müssen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens umfassende, baurechtliche Vorschriften eingehalten werden. Ein wichtiger Abschnitt bei der Genehmigung von Windenergieanlagen findet bereits in der Planungsphase statt, denn zu diesem Zeitpunkt werden die zu erwartenden Schallemissionen überprüft.
Grundlage hierfür ist die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA-Lärm). Darin sind konkrete Vorgaben für Geräuschpegel festgelegt, die in Wohn-, Misch- oder Gewerbegebieten nicht überschritten werden dürfen. Nach ihnen richtet sich der Abstand zur nächsten Wohnbebauung. Für eine Genehmigung ist die Einhaltung dieser Werte durch ein Gutachten nachzuweisen.
Grundsätzlich produzieren moderne Windenergieanlagen weit weniger Lärm als ihre Vorgänger aus der Pionierzeit der Windenergie; sie sind besser schallgedämmt und besitzen schalltechnisch optimierte Rotorblattformen. In wenigen hundert Metern Entfernung ist der schwirrende Klang des Rotors akustisch kaum noch wahrzunehmen. Zudem überlagern Umgebungsgeräusche, wie etwa rauschende Bäume und Büsche, Straßenlärm und andere Alltagsgeräusche, die Geräuschentwicklung von Windenergieanlagen erheblich. Besucher von Windparks sind häufig überrascht, wie leise die Anlagen wirklich sind. Hierzu ein Vergleich: Befindet man sich mit 200 Metern Abstand neben einer modernen Windenergieanlage, beträgt die ausgehende Schallbelastung ca. 45 dB(A). In einem fahrenden Auto ist man bei 100 km/h hingegen 100 dB(A) ausgesetzt.
Infraschall
Was ist Infraschall?
Schall besteht, einfach gesagt, aus Druckwellen. Bei einer Ausbreitung dieser Druckschwankungen in der Luft spricht man von Luftschall. Der Hörsinn des Menschen ist in der Lage Schall zu erfassen, dessen Frequenz zwischen rund 20 Hertz (Hz) und 20.000 HZ liegt. Als Infraschall bezeichnet man sehr tiefe Töne unterhalb des Hörbereichs, also Frequenzen mit weniger als 20 Hz.
Infraschall kann dann entstehen, wenn Wind an Gegenständen vorbeiströmt. Er ist ein alltäglicher Bestandteil unserer Umwelt. Neben natürlichen Quellen wie Gewittern, Windströmungen und Meeresbrandungen gibt es auch eine Vielzahl technischer Infraschallquellen, wie beispielsweise Heizungs- und Klimaanlagen, Kompressoren, Industrieanlagen und Verkehrsmittel. Auch durch die sich drehenden Rotoren von Windanlagen entsteht Infraschall.
Hat Infraschall Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen?
Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Infraschall nur dann Folgen haben kann, wenn Menschen ihn hören oder spüren können. Beim Vergleich der Höhe der Infraschallimmissionen von Windkraftanlagen mit den frequenzspezifischen Hör- und Wahrnehmungsschwellen wird ersichtlich, dass die Immissionen unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsgrenze liegen. Windkraftanlagen erzeugen also Infraschallpegel, die in üblichen Abständen zur Wohnbebauung deutlich unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsgrenzen liegen und somit nach heutigem Stand der Wissenschaft keine schädlichen Auswirkungen für das Wohlbefinden und die Gesundheit des Menschen haben.
(Quelle: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit)
Negative Auswirkungen von Infraschall sind empirisch und wissenschaftlich erst ab einem Bereich von >110dB in Kombination mit verschiedenen Frequenzen belegt (vgl. Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin, Universitätsklinikum Düsseldorf). Bei dem von Windenergieanlagen erzeugten Infraschall werden nur Lautstärken von maximal 70 dB, gemessen in 100-250 Metern Entfernung, erreicht. Mit zunehmender Entfernung reduziert sich die Lautstärke weiter.
Auch von der REpower Systems AG (heute: Senvion GmbH) wurde im Jahr 2008 eine umfangreiche Messung an Häusern mit einem geringen Abstand (ca. 0,5 km) zu einer 5-MW-Windenergieanlage (WEA) in Auftrag gegeben und durchgeführt. Es sollten etwaige Störung tieffrequenter Schallemissionen durch die Windenergieanlage untersucht werden. Dieser WEA-Typ wird vornehmlich im Offshore-Bereich verwendet, sodass die hier gemessenen Werte über denen herkömmlicher WEA im Binnenland liegen. Die Messungen zeigten auch hier, dass die durch die Rotation der WEA entstehenden Infraschallemissionen unterhalb der menschlichen Wahrnehmbarkeitsschwelle liegen. Zu ähnlichen Ergebnissen gelangten Studien des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes. Diese zeigten ebenfalls, dass Infraschall unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle, also Schall unter 20 Hertz und einem Schalldruckpegel von weniger als 130 Dezibel, für den menschlichen Organismus keinerlei negative Auswirkungen hat. Weiteren unabhängigen Messungen zufolge erreicht der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall selbst im Nahbereich bei weitem nicht diese Werte. Die verschiedenen Messungen älteren und neueren Datums belegen, dass die Sorgen von Anwohnern eines Windparks, durch tieffrequente Schallemissionen gesundheitlich beeinträchtigt zu werden, nicht begründet sind.