Anlagenrückbau
Die gewöhnliche Betriebsdauer von Windenergieanlagen ist ausgelegt auf 20 Jahre, kann jedoch bei Vorlage eines Standsicherheitsnachweises auch verlängert werden. Ihrem Bau und der Inbetriebnahme geht ein mehrstufiges Genehmigungsverfahren voraus, das gemäß Baugesetzbuch auch die Verpflichtung beinhaltet, die Anlagen nach Betriebsende vollständig zurückzubauen und den Standort wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Als Sicherheitsleistung trägt der Betreiber zumeist eine Baulast ein oder stellt eine Rückbaubürgschaft gegenüber dem Grundstückseigentümer und der Genehmigungsbehörde in Form einer Bankbürgschaft zur Verfügung. Für die in 2017 errichteten Windenergieanlagen wurden Bankbürgschaften in Höhe von 2.700.360,- € und zusätzlich für das Umspannwerk in Höhe von 50.000,- € hinterlegt. Nach endgültiger Stilllegung einer Windenergieanlage bleiben somit keinesfalls Bauruinen oder eine zerstörte Landschaft zurück.
Die Bestandteile der Anlagen können fast vollständig recycelt werden. Dabei fällt vor allem Stahl an. Hinzu kommen glasfaser- und kohlenstofffaserverstärkte Kunststoffe sowie in geringem Maße auch Kupfer oder Aluminium. Die Stahlsegmente des Turms werden in Stahlwerken wieder aufbereitet. Der Beton des Fundaments kann wiederaufbereitet im Straßenbau genutzt werden. Die Rotorblätter werden in zum Teil spezialisierten Recyclinghöfen zerkleinert. Die Glasfaseranteile werden als Ersatzbrennstoff in der Zementindustrie verbraucht. Wenn Windenergieanlagen vor ihrer maximalen technischen Nutzungsdauer abgebaut und durch neue, leistungsstärkere Anlage ersetzt werden (siehe Repowering), können sie weitervermarktet und an anderer Stelle, zum Beispiel im Ausland, wieder aufgebaut werden.
Kurz gesagt: Nach dem Abbau einer Windenergieanlage können, je nach Anlagentyp, 80-90 % aller Teile recycelt werden; also in anderer Form wiederverwertet werden.