Arten- und Habitatvielfalt
Der Klimawandel und der Erhalt der biologischen Vielfalt (Biodiversität) zählen zu den größten Herausforderungen vor der die Welt derzeit steht.
Aus Naturschutzsicht kann der notwendige Ausbau der Windenergie bei konkreten Vorhaben zu Zielkonflikten führen. Bau und Betrieb von WEA können zu Lebensraumverlusten und Störungen, insbesondere aber zu Kollisionen WEA-empfindlicher Vogel- und Fledermausarten an den Rotorblättern führen.
Vor diesem Hintergrund hat LANUV und MKULNV in 2013 einen Leitfaden erarbeitet, der sich im Schwerpunkt auf die Anforderungen des Arten- und Habitatschutzes an die Planung und Genehmigung von WEA in Nordrhein-Westfalen konzentriert.
Für die in 2016 genehmigten Windenergieanlagen war dieser Leitfaden bindend. Danach wurden umfangreiche Untersuchungen und Begehungen durchgeführt.
Zum Fledermausschutz sind die Windenergieanlagen bei Temperaturen von > 10°C sowie Windgeschwindigkeiten im 10 min-Mittel von < 6 m/s in Gondelhöhe teilweise von April bis Oktober zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang abzuschalten. Der Parameter Regen kann gemäß dem Leitfaden "Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen" zusätzlich berücksichtigt werden, wenn gewährleistet werden kann, dass die technischen Möglichkeiten einer zuverlässigen Messung gegeben sind.
In den ersten beiden Betriebsjahren werden jeweils von April bis Oktober weitere Untersuchungen über vorkommende Fledermäuse in Nabenhöhe durchgeführt. Je nach Ergebnis können möglicherweise nach diesen Untersuchungen die Betriebseinschränkungen ganz oder teilweise aufgehoben werden.